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   BAG, 14.03.1967 - 1 ABR 5/66   

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https://dejure.org/1967,2317
BAG, 14.03.1967 - 1 ABR 5/66 (https://dejure.org/1967,2317)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1967 - 1 ABR 5/66 (https://dejure.org/1967,2317)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1967 - 1 ABR 5/66 (https://dejure.org/1967,2317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Erste Einstellung des Arbeitnehmers - Tarifgerechte Eingruppierung - Doktorand - Promotion - Wissenschaftliches Forschungsinstitut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 584
  • DB 1967, 604
  • DB 1967, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Rheine, 12.09.1966 - BV 1/66
    Auszug aus BAG, 14.03.1967 - 1 ABR 5/66
    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14» März 1967 durch die Bundesâ"¢ richter ä « Schröder und fiohsann» die Bundesrichterin Professorin Br» Hilger sov/ie die Bundesarbeitsrichter Br" P.othweiler und Kettner beschlossen? Die RecLtabeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20o April 1966 - 6 Ta BV 1/66 - wird surüclgewiesen».
  • LAG Köln, 15.03.1996 - 11 (13) TaBV 60/95

    Eingruppierung: Doktorand

    Ein Verstoß gegen den BAT liegt aber auch deshalb nicht vor, weil dieser die Doktoranden der hier betroffenen Art gerade von seinem Geltungsbereich ausnimmt nämlich durch § 3 Buchst. f und g (BAG, Beschluß vom 14.03.1967 - 1 ABR 5/66 in AP Nr. 3 zu § 61 BetrVG):.

    Diese Argumentation hat die Rechtsprechung bereits als unzutreffend erkannt (BAG, Beschluß vom 14.03.1967 - 1 ABR 5/66 in AP Nr. 3 zu § 61 BetrVG) mit der Begründung, daß es Sache der Hochschulabsolventen sei zu entscheiden, ob er damit seine wissenschaftliche Ausbildung als beendet ansieht; begibt er sich in ein befristetes Arbeitsverhältnis, um zu promovieren, wird er zu seiner weiteren Ausbildung beschäftigt.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 18 Sa 28/00

    Dienstvertrag eines Doktoranden mit einem privatwirtschaftlich tätigen

    Das Eigeninteresse des Doktoranden an der Erstellung der Dissertation steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen (BAG vom 14.03.1967, AP Nr. 3 zu § 61 BetrVG = Betriebsberater 1967, 584 = SAE 1968, 10).
  • BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70

    Arbeitnehmerverbände - Gewerkschaften - Gewerkschaftseigenschaft

    Es ist gerichtsbekannt, daß in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Gewerkschaftseigenschaft der christlichen Vereinigungen von Arbeitnehmern umstritten ist (vgl. Beschlußverfahren 1 ABR 5/66; Stahlhacke, DB 64, 697)« Die zwischen den Beteiligten unbestrittene Tatsache, daß vier Mitglieder des Antragstellers in den Betriebsrat der Beteiligten zu 4) gewählt worden sind, sagt an sich noch nichts über die Gewerkschaftsnatur des Antragstellers aus.
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